07.09.2010

Unfallautos verkaufen: Was ist dabei zu beachten?

Wenn man mit einem Auto einen Unfall hatte, will man es anschließend oft nicht mehr haben. Aber nicht jeder Unfallwagen muss sofort verschrottet werden, man kann ihn auch verkaufen.

Wenn man Unfallautos verkaufen möchte, muss man einige rechtliche Bestimmungen beachten. Zunächst ist es zum Beispiel verboten, einen Unfallwagen anzubieten, ohne darauf hinzuweisen, dass ein Schaden vorlag. Dies liegt zum einen an der enormen Wertminderung, die eine reparierte Stelle bedeutet, zum anderen an dem Risiko, dass bei dem Unfall eventuell weitere Schäden entstanden sind, die die Sicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigen. Dieses Risiko ist in den meisten Fällen zwar sehr gering, bis überhaupt nicht vorhanden, doch der Käufer muss die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, ob er dieses Risiko auf sich nehmen will oder nicht. Sollte ein Käufer im Nachhinein feststellen, dass das Auto doch ein Unfallwagen ist, kann er vom Verkäufer einen nachträglichen Rabatt verlangen. Bei mehreren Vorbesitzern kann es aber schwierig werden, den Urheber des Schadens bzw. der Vertuschung zu finden.

Eine enorme Wertminderung erfährt ein Auto, wenn die Fahreigenschaften durch den Unfall beeinträchtigt werden. Man spricht dann oft von einem wirtschaftlichen Totalschaden. Wenn man in der Lage ist, das Auto selbst zu reparieren, kann eine Reparatur oft noch lohnen. Muss man jedoch die Arbeitsstunden des Mechanikers bezahlen, kostet die Reparatur mehr, als das Fahrzeug danach noch wert wäre. Manche Werkstätten, aber auch freie Mechaniker machen es daher zu ihrem Geschäft, Unfallwagen zu kaufen und repariert wieder zu verkaufen. Die Höhe des Gewinns hängt dann davon ab, wie schwerwiegend die Schäden sind. Wenn viele Ersatzteile eingebaut werden müssen, muss dies beim Kauf des Wagens schon erkannt werden, damit man hier den Preis entsprechend nach unten handeln kann. Wenn die defekten Teile alle repariert werden können, kann man einen guten Gewinn machen.

Wenn man nach einem Unfall, den man nicht selbst verschuldet hat, sein Auto verkaufen muss, weil eine Reparatur nicht mehr lohnt, kann man überlegen, ob es sich lohnt, mit dem Verkauf zu warten. Einige Versicherungen bezahlen beim Verkauf des Unfallwagens nur die Differenz zum vorher bestehenden Restwert des Autos. Dies ist meist wesentlich weniger, als eine Reparatur kosten würde. Da die Versicherung aber den Besitzer des Autos schadensfrei stellen muss, ist sie eigentlich verpflichtet, die Reparaturkosten zu zahlen. Allerdings haben einige Richter festgestellt, dass die Versicherung im Recht ist, wenn sie nur die Differenz im Verkaufspreis zahlt, wenn klar ist, dass der Besitzer das Auto nicht behalten möchte. Um dennoch die Reparaturkosten erstattet zu bekommen, muss man die Reparaturen nicht durchführen lassen. Dies ist auch dann nicht der Fall, wenn man einen kleinen Schaden am Auto hat, der nicht wirklich stört. Man muss der Versicherung aber deutlich zeigen, dass man ein Interesse daran hätte, das Auto zu behalten. Im Gerichtsurteil wurde hierfür eine Grenze von sechs Monaten festgelegt, innerhalb derer man das Auto nicht verkaufen darf. Verkauft man das Auto vorher, kann die Versicherung die Zahlungen verringern.